BORNIT®-Asphaltprimer
Voranstrich bzw. Haftvermittler bei Einsatz von BORNIT®-Kaltverguss in frisch geschnittenen Asphaltfugen, 2-komponentig auf Epoxydharzbasis, für nichtsaugende oder metallische Untergründe,
Trockenzeit mindestens 6 Stunden, Verguss erfolgt erst nach vollständiger Trocknung des Primers.
Farbton: gelblich-transparent
BORNIT®-Asphaltprimer
Art und Eigenschaften
BORNIT®-Asphaltprimer ist ein Zweikomponenten-Haftvermittler für Polysulfid-Dichtstoffe auf problematischen Untergründen bzw. für spezielle Anwendungsbedingungen.
Anwendungsgebiete
BORNIT®-Asphaltprimer kann auf saugenden und nichtsaugenden Untergründen eingesetzt werden. Hervorragende Hafteigenschaften werden z.B. auf frisch geschnittenem Asphalt und verschiedenen
Metallen (VA-Stähle, Messing, Aluminium) erreicht. BORNIT®-Asphaltprimer ist als Haftgrundierung besonders geeignet, wenn die Abdichtung zusätzlich thermischer Belastung bis +100°C ausgesetzt ist.
Nicht geeignet ist der Asphaltprimer für Asphaltflächen, die zusätzlich chemisch beansprucht werden, z.B. durch Öle, Lösemittel oder Treibstoffe, wie Benzin, Diesel o.ä.
Verarbeitung
Der Untergrund muss trocken, staub- und fettfrei sowie ohne lose Bestandteile sein. Die Komponenten A + B werden gründlich gemischt und der Asphaltprimer mit einem Pinsel gleichmäßig aufgetragen.
Nach einer Ablüftzeit von 2 bis 6 Stunden (Bauteiltemperatur +25°C ca. 2 Stunden, < +10°C ca. 6 Stunden) kann der Dichtstoff eingebracht werden. Der Asphaltprimer sollte weitestgehend abgetrocknet sein.
Es ist darauf zu achten, dass sich auf der Primeroberfläche kein Feuchtigkeitsfilm durch Taupunktunterschreitung gebildet hat.
Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz
Angaben zur Verordnung für die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, zu TRGS, WGK usw. entnehmen Sie bitte unserem EG-Sicherheitsdatenblatt. Die Komponenten A und B sind gesundheitsschädlich bei
Kontakt mit der Haut und beim Verschlucken. Geeignete Schutzhandschuhe tragen. Es gelten die im „Merkblatt für die Verarbeitung von Polyester- und Epoxydharzen“ der BGS Chemische Industrie
beschriebenen Anforderungen. Die Vorschriften der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten.
Entsorgung
Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Materialreste der Komponente A + B können nach AVV-ASN: 080409* (Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten) entsorgt werden.
Gefahrstoff!
Dieses Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung (GSV).
Bitte beachten Sie die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (siehe Reiter "Dokumente")!
Ein zweistelliger GHS-Code weist auf gesundheitliche und ökologische Gefahren hin.
Eine ADR-UN-Nummer weist darauf hin, dass für den Transport ab bestimmten Mengen Sicherheitsvorkehrungen und Begleitdokumente notwendig sind.